Diplomprüfung Wirtschaftsprüferin / Wirtschaftsprüfer
Letztes Update: 10. November 2025
Zur Prüfung wird zugelassen, wer bei Anmeldeschluss:
a) über einen Hochschulabschluss oder über einen Abschluss der höheren Berufsbildung oder eine gleichwertige in- oder ausländische Qualifikation verfügt
und
b) den Branchenabschluss aufgrund der von der Trägerschaft definierten Anforderungen oder eine gleichwertige Qualifikation vorweisen kann
und
c) mindestens 4 Jahre Fachpraxis* mit mindestens 4’800 produktiven Arbeitsstunden vorweisen kann
und
d) keinen Eintrag im Zentralstrafregister enthält, welcher Zweifel an der Integrität der Kandidatin oder des Kandidaten weckt.
*Die Fachpraxis wird von der Revisionsaufsichtsbehörde in der Verordnung über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsverordnung, RAV) geregelt.
Die Einhaltung dieser Voraussetzungen wird mit der Anmeldung zur Diplomprüfung kontrolliert. Bitte klären Sie frühzeitig ab, ob Sie die entsprechenden Nachweise erbringen können. Das Prüfungssekretariat beantwortet gerne Ihre Fragen dazu.
Die Diplomprüfung besteht aus nachfolgenden Teilen:
Nähere Ausführungen dazu sind in der Prüfungsordnung und Wegleitung zu finden.
Wer die Diplomprüfung mit Erfolg bestanden hat, erhält das eidg. Diplom als Wirtschaftsprüfer und ist berechtigt, den Titel «diplomierter Wirtschaftsprüfer/diplomierte Wirtschaftsprüferin» zu führen.
Die erste Diplomprüfung nach Prüfungsordnung 2026 findet im Jahr 2026 statt.
Ab 3. Dezember 2025 per Anmeldeformular bis spätestens am 31. Januar 2026.
| Fallstudie: | 05. August 2026 |
| Dauer: | 7.5 Stunden |
| Mündliche Prüfungen: | 17. – 21. August 2026 |
| Dauer: | 70 Minuten |
CHF 2200.–
06. November 2026
Bis zum 05. Juni 2026 ist eine Abmeldung kostenlos möglich, wir verrechnen lediglich eine Gebühr von CHF 250 für bereits entstandene Kosten.
Kandidierende, die sich ab dem 06. Juni 2026 abmelden, brauchen einen entschuldbaren Grund für den Rücktritt. Informationen dazu finden Sie in der Prüfungsordnung unter Punkt 4.2. Ein Nachweis des entschuldbaren Grundes muss dem Abmeldeformular beigelegt werden. Kandidierende erhalten die Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 250 zurück.
Kandidierende ohne entschuldbaren Grund erhalten ab dem 06. Juni 2026 keine Prüfungsgebühren zurück.
Eine Abmeldung ist trotzdem sehr wichtig, da der Versuch sonst gezählt wird.
Die Ausschreibung 2026 folgt im Dezember 2025.
Die Unterlagen für die Anmeldung zur Diplomprüfung senden Sie bitte eingeschrieben per Post an:
Trägerschaft der Höheren Fachprüfung für
Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
Prüfungssekretariat
Ernst-Nobs-Platz 1
8004 Zürich
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