Diplom­prüfung Prüfungs­ordnung 2009

Diplomprüfung Wirtschaftsprüferinnen / Wirtschaftsprüfer

Letztes Update: 10. November 2025

Zulassung

Zur Diplomprüfung wird zugelassen, wer

  • keinen Eintrag im Zentralstrafregister enthält, welcher Zweifel an der Integrität der Kandidatin oder des Kandidaten wecken würde
  • Inhaber eines in der Prüfungsordnung aufgeführten Abschlusses ist
  • die bestandenen Modulprüfungen als Ganzes nachweist und
  • sich über die verlangte qualifizierte Fachpraxis ausweisen kann *

Die Einhaltung dieser Voraussetzungen wird mit der Anmeldung zur Diplomprüfung kontrolliert. Bitte klären Sie frühzeitig ab, ob Sie die entsprechenden Nachweise erbringen können. Das Prüfungssekretariat beantwortet gerne Ihre Fragen dazu.

* Qualifizierte Fachpraxis
Art. 3.41 der Prüfungsordnung regelt die Dauer der qualifizierten Fachpraxis:

Die Kandidierenden haben sich über folgende Praxis auszuweisen, die im Prüfungsjahr der Diplomprüfung in vollem Umfang erbracht sein muss:

  • mindestens 7 Jahre kaufmännische Praxis
  • und davon mindestens 3 Jahre qualifizierte Fachpraxis, innerhalb derer sie während mindestens 4 Hauptprüfungsperioden in ihrem engeren Tätigkeitsfeld mitwirken müssen.

Art. 3.43 der Prüfungsordnung regelt die Art der qualifizierten Fachpraxis: Als qualifizierte Fachpraxis gilt die Tätigkeit im Rahmen von umfassenden internen oder externen Revisionsarbeiten. Sie können sich auch auf art- und branchenverwandte Tätigkeiten beziehen. Im Einzelfall entscheidet die Prüfungskommission.

Art. 3.45 regelt den Zeitpunkt, ab welchem die qualifizierte Fachpraxis geltend gemacht werden kann:

Die qualifizierte Fachpraxis ist nach Erfüllen der Zulassungsbedingungen gemäss Ziffer 3.31 Bst a lit. 1. – 13. zu erbringen.

Struktur der Prüfung

Die Diplomprüfung besteht aus drei Teilen:

  • Fallstudie Professional Judgement 7.5 Stunden
  • Professional Judgement mündlich ca. 60 Minuten
  • Kurzreferat ca. 10 Minuten

Nähere Ausführungen dazu sind in der Prüfungsordnung und Wegleitung zu finden.

Titelschutz

Wer die Diplomprüfung mit Erfolg bestanden hat, erhält das eidg. Diplom als Wirtschaftsprüfer und ist berechtigt, den Titel „diplomierter Wirtschaftsprüfer/diplomierte Wirtschaftsprüferin“ zu führen.

Anmeldung Diplomprüfung 2026

Ab 3. Dezember 2025 per Anmeldeformular bis spätestens am 31. Januar 2026.

Die Diplomprüfung 2026 findet unter der Prüfungsordnung (PO) vom 23. März 2009 statt.

Bitte beachten Sie, dass die Diplomprüfung nach alter PO im Jahr 2026 und 2027 nur für Repetenten und Repetentinnen möglich ist.

Prüfungsdaten

Fallstudie: 05. August 2026
Dauer: 7.5 Stunden
Mündliche Prüfungen: 13. – 14. August 2026
Dauer: Professional Judgement ca. 60 Min. / Kurzreferat ca. 10 Min.

Prüfungsgebühr

CHF 2200.–

Diplomfeier

6. November 2026

Abmeldung Diplomprüfung

Bis zum 05. Juni 2026 ist eine Abmeldung kostenlos möglich, wir verrechnen lediglich eine Gebühr von CHF 250 für bereits entstandene Kosten.

Kandidierende, die sich ab dem 06. Juni 2026 abmelden, brauchen einen entschuldbaren Grund für den Rücktritt. Informationen dazu finden Sie in der Prüfungsordnung unter Punkt 4.2. Ein Nachweis des entschuldbaren Grundes muss dem Abmeldeformular beigelegt werden. Kandidierende erhalten die Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 250 zurück.

Kandidierende ohne entschuldbaren Grund erhalten ab dem 06. Juni 2026 keine Prüfungsgebühren zurück.

Eine Abmeldung ist trotzdem sehr wichtig, da der Versuch sonst gezählt wird.

Ausschreibung

Die Ausschreibung 2026 folgt im Dezember 2025.

Die Unterlagen für die Anmeldung zur Diplomprüfung senden Sie bitte eingeschrieben per Post an:

Trägerschaft der Höheren Fachprüfung für
Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
Prüfungssekretariat
Ernst-Nobs-Platz 1
8004 Zürich

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